A k t u e l l e s 
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Wichtige Schulrechtsänderungen seit der letzten Landtagswahl im Überblick

Im Vorfeld der Schulrechtsänderungen startete die neue Landesregierung - auf alter Rechtsgrundlage - zwei Schulversuche:

  • Schulversuch „Gemeinschaftsschule“

  • Schulversuch „Neues G9“ - (Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren)

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Gemeinschaftsschule/
    http://bildungsklick.de/pm/79497/schulversuch-abitur-an-gymnasien-nach-12-oder-13-jahren/


4. Schulrechtsänderungsgesetz (21. Dezember 2010)

5. Schulrechtsänderungsgesetz (5. April 2011)

6. Schulrechtsänderungsgesetz (20. Oktober 2011)

  • Einführung der Sekundarschule (Schulpolitischer Konsens – 19. Juli 2011)

  • Mindestschülerzahl bei Gesamtschulen von 112 auf 100 gesenkt

  • Hauptschulgarantie der Verfassung aufgegeben

  • Schulträger sollen bei der regionalen Schulentwicklungsplanung zusammenarbeiten

  • Übergangsregelungen für Gemeinschaftsschulen

  • Schulversuch zum Zusammenschluss von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe


    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sekundarschule/index.html

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V e r a n s t a l t u n g s h i n w e i s e

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