Wichtige Schulrechtsänderungen seit der letzten Landtagswahl im Überblick
Im Vorfeld der Schulrechtsänderungen startete die neue Landesregierung - auf alter Rechtsgrundlage - zwei Schulversuche:
Schulversuch „Gemeinschaftsschule“
Schulversuch „Neues G9“ - (Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren)
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Gemeinschaftsschule/
http://bildungsklick.de/pm/79497/schulversuch-abitur-an-gymnasien-nach-12-oder-13-jahren/
4. Schulrechtsänderungsgesetz (21. Dezember 2010)
Die „Grund-Schulempfehlung“ ist nicht mehr verbindlich
Der Schulträger kann Schuleinzugsbereiche definieren
„Kopfnoten“ entfallen
http://www.stadtschulpflegschaft-paderborn.de/resources/SchulGNovelle2010.pdf
5. Schulrechtsänderungsgesetz (5. April 2011)
„Stichtag eingefroren“ - die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben
Frühere Einschulung wie bisher auf Antrag möglich
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12661&menu=1&sg=0&keyword=schule
6. Schulrechtsänderungsgesetz (20. Oktober 2011)
Einführung der Sekundarschule (Schulpolitischer Konsens – 19. Juli 2011)
Mindestschülerzahl bei Gesamtschulen von 112 auf 100 gesenkt
Hauptschulgarantie der Verfassung aufgegeben
Schulträger sollen bei der regionalen Schulentwicklungsplanung zusammenarbeiten
Übergangsregelungen für Gemeinschaftsschulen
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sekundarschule/index.html
__________________________________________________________________________
NEU "Kontakt-Formular" NEU Sie sind Schulpflegschaftsvorsitzende(r) und/oder Vertreter(in) ihrer Schule für die Stadtschulpflegschaft Paderborn, dann füllen Sie bitte das Kontakt-Formular auf unserer speziell dafür eingerichteten Seite aus, damit wir Sie auch in Zukunft über neue Termine (Vollversammlung etc.) und interessante Neuigkeiten informieren können. |